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Antwort |
Was ist ein Au-pair?
Antwort:
Ein Au-pair ist ein Mitglied einer Familie auf Zeit. In
den meisten Fällen ist es ein junges Mädchen (manchmal
auch ein Au-pair Junge) die ihre Kenntnisse einer fremden
Sprache verbessern möchte und Land und Leute kennen
lernen mag. Gegen freie Logis (Essen und Unterkunft) und
ein monatliches Taschengeld hilft ein Au-pair auf die Kinder
aufzupassen und auch ein wenig bei der Hausarbeit. Der Begriff
„Au-pair“ kommt aus dem französischen.
Übersetzt bedeutet er ungefähr „auf Gegenseitigkeit“.
Aus einem Au-pair-Verhältnis sollen beide Seiten einen
Nutzen ziehen. In der Regel beträgt die Au-pair Zeit
12 Monate. Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
(mit Ausnahme der Schweiz) und aus den EUMitgliedstaaten
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien und Ungarn müssen bei Beginn der Beschäftigung
mindestens 18 Jahre alt sein, ansonsten mindestens
17 Jahre. Bei Minderjährigen ist eine
schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen
Vertreter erforderlich. Bei Beantragung des Visums darf
man noch nicht 25 Jahre alt sein. Auch verheiratete
Bewerber(innen) können zugelassen werden. Es wird erwartet,
dass gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden
sind.
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Was sind die Aufgaben eines Au-pairs?
Antwort:
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich.
Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil
der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.
Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:
-
Leichte Hausarbeiten zu verrichten,
also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu
halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
-
das Frühstück und einfache
Mahlzeiten zuzubereiten;
-
die jüngeren Kinder zu betreuen,
das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg
in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten
Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen
oder zu spielen;
-
das Haus bzw. die Wohnung zu hüten
und die Haustiere zu betreuen.
Nicht zu den
Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege
(Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).
Quelle: Bundesanstalt für
Arbeit Druckstück
"Au-pair" bei deutschen Familien
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Welche Arbeits- und Freizeiten hat ein Au-pair?
Antwort:
Die Aufgaben im Haushalt dürfen das Au-pair grundsätzlich
nicht mehr als 6 Stunden
täglich und 30 Stunden
wöchentlich in Anspruch nehmen (einschließlich
Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass
überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen
Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen
werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair
die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit
erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z. B.
das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers)
zählt nicht als Hausarbeitszeit.
Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den
häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der
Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf
kann jedoch erwartet werden. Die Arbeitsstunden des Au-pair
werden so geregelt, dass es seine Sprachkenntnisse durch
Teilnahme an Kursen vervollständigen und seine Allgemeinbildung
durch Teilnahme an Veranstaltungen und Ausflügen verbessern
kann. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag
in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende,
mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein).
Außerdem sind ihm mindestens 4 freie Abende
pro Woche zu gewähren.
Quelle: Bundesanstalt für
Arbeit Druckstück
"Au-pair" bei deutschen Familien und
Au-pair-Vertrag
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Wer macht mit wem einen Au-pair Vertrag?
Antwort:
Der sog. Au-pair Vertrag wird zwischen der Gastfamilie
"Gastgeber" und dem Au-pair geschlossen
und sofern dieser noch minderjährig ist zusätzlich
mit seinem gesetzlichen Vertreter (i.d.R. seine Eltern).
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Was versteht man unter Hausarbeit laut Au-pair Vertrag?
Antwort:
Hausarbeit bedeutet leichte Hausarbeiten zu verrichten,
also z.B. mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung
zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln.
Es bedeutet auch das Frühstück und einfache Mahlzeiten
zuzubereiten. Zusätzlich kann es konkret bedeuten auch
das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere
zu betreuen.
Nicht zu den
Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege
(Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).
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Was versteht man unter Kinderbetreuung laut Au-pair
Vertrag?
Antwort:
Kinderbetreuung bedeutet die jüngeren Kinder zu betreuen,
d.h., sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten
oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu
begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen.
Nicht zu den
Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege
(Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).
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Wie ist der Urlaubsanspruch eines Au-pairs?
Antwort:
Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie
aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub
von 4 Wochen Dauer zu,
ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2
Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub,
nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch
gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss
(z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt
jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche
Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht
besteht.
Fährt
das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung
bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht
zulässig.
Quelle: Bundesanstalt für
Arbeit Druckstück
"Au-pair" bei deutschen Familien
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Was ist eine Au-pair Versicherung und wo ist dies
möglich?
Antwort:
Auf jeden Fall muss für das Au-pair
in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen
werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten
der Familie.
Quelle: Bundesanstalt für
Arbeit Druckstück
"Au-pair" bei deutschen Familien
Wir werden Ihnen einen Vorschlag zur Versicherung
des Au-pairs unterbreiten. Diesen Vorschlag bekommen Sie zusammen
mit den vorausgefüllten Unterlagen kostenfrei zugeschickt.
Die von uns vorgeschlagene Versicherung hat
die folgenden Vorteile:
- kein Selbstbehalt
- Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer
möglich
- Erstattung voller Monatsprämien bei vorzeitiger
Rückreise
Die spezielle Versicherung für Au-pairs
enthält eine Reise-Krankenversicherung,
eine Reise-Unfallversicherung und eine
Reise-Haftpflichtversicherung. Es gibt zwei mögliche
Varianten ein Basic Care Tarif für EUR 39,-
und einen Profi Care Tarif für EUR 46,-
pro Monat. Das sind durchschnittlich nur EUR
1,30 bzw. EUR 1,53 pro Tag. Hier
erhalten Sie weitere Informationen über die notwendige Versicherung.
Sollte Ihr Au-pair kein Visum benötigen können Sie hier
die Versicherung buchen oder hier
einen Versicherungsantrag abrufen.
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Wie hoch sind die "Kosten" für
ein Au-pair im Monat erfahrungsgemäß?
Antwort:
Hier einmal eine Aufstellung der Kosten für ein
Au-pair, für 12 Monate:
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Vermittlungsgebühr |
konkret |
399,- EUR |
|
konkret |
475,- EUR |
Monatskarte für den Nahverkehr
(Basis Schülerticket Berlin Bereich
AB) |
ca. |
312,- EUR |
Sprachkurs |
ca. |
260,- EUR |
Taschengeld,
derzeit 260,- EUR pro Monat
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konkret |
3.120,- EUR |
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Gesamtbetrag im Jahr |
ca. |
4.596,- EUR |
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Kosten für ein Au-pair
pro Monat |
ca. |
380,- EUR |
Stand:
Januar 2007 |
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Wer zahlt die An- und Abreisekosten?
Antwort:
Die Kosten für die An- und Abreisekosten trägt in
der Regel das Au-pair.
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Wie hoch ist der Nutzen für die Gastfamilie?
Antwort:
Alle Vorteile aufzuzählen ist nahezu unmöglich.
Stellen Sie sich vor etwas mehr Zeit für sich selbst
zu haben und mal wieder ein Buch lesen zu können oder
als Ehepaar den Lieblingsitaliener besuchen zu können
ohne innere Unruhe und dies ohne zusätzliche Kosten
für ein Kindermädchen.
Es kommt nach einer Einarbeitungszeit zu
einer echten Entlastung bei der Hausarbeit und der Zubereitung
der Malzeiten.
Wäre es nicht schön für
Ihre Kinder eine große Schwester zu haben, die auch
mal bei den Hausaufgaben hilft oder einfach nur da ist zum
"Ratschen" wie wir in Süddeutschland sagen?
Wann war der letzte Kurzurlaub ohne über
die Blumen oder den Hund nachdenken zu müssen?
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Was kosten unsere Dienstleistungen?
Antwort:
Eine ausführliche Antwort auf diese wichtige Frage haben
wir unter Leistungen und Honorare hinterlegt. Hier ist der
Link oder
nutzen sie die Menüstruktur zum Sprung zu dieser wichtigen
Information.
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Ich habe noch weitere Fragen.
Antwort:
Wir bemühen uns hier die Antworten auf die häufigsten
Fragen zu hinterlegen. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Frage.
Hier ist der
Link zu unserem Feedbackformular oder nutzen Sie die
Menüstruktur zum Sprung zu dieser Kontaktmöglichkeit.
Gern können Sie uns auch anrufen unter 0700 253
62 52 7* von Mo
- Fr in der Zeit von 7 - 19 Uhr oder
senden Sie uns ihre Frage per SMS an die 01520 879 39 36 (D2). Wir bemühen uns jede Ihrer Fragen
klar und möglichst umgehend zu beantworten.
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Stand: 1.1.2007 |
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