12.9.2006
Jetzt Reisebustickets Online buchen
Unter dem
Link www.Tickets.Lasaya.com
können jetzt Reisebustickets Online gebucht werden. Dieser
Service steht allen offen: Au-pairs, Gastfamilien und dies
nicht nur für die Au-pair An- und Abreise sondern für alle
verfügbaren Busreisen innerhalb Europas. Bei bestimmte Strecken,
z.B. Minsk in den südwesten Deutschlands und zurück sind
wir gern behilflich
bei der Buchung.
1.1.2006
Neue geänderte Taschengeldregelung seit 1.1.2006
Au-Pairs bekommen seit dem 1.1.2006 bedingt durch neue Bestimmungen
der Bundesanstalt für Arbeit ein Taschengeld in Höhe
von € 260,- monatlich.
Dies gilt für ALLE Au-Pairs,
d.h. für Neuverträge und für Au Pairs die schon in Deutschland
sind.
31.3.2005
Hier einmal unsere letztjährigen Anzeigenaktivitäten (Printmedien),
aus dem 1. Quartal 2005:
15.01.2005 Memminger Zeitung (Bayern)
20.01.2005 Extra Memmingen (Bayern)
26.01.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
26.01.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)
29.01.2005 Blitz tip - (Hessen / Frankfurt)
29.01.2005 Äppler - (Hessen / Frankfurt)
02.02.2005 Spandauer Volksblatt (Berlin)
02.02.2005 Preußenspiegel Nauen (Brandenburg)
02.02.2005 Wochenspiegel Oranienburg (Brandenburg)
05.02.2005 Blickpunkt Potsdam (Brandenburg)
12.02.2005 Memminger Zeitung (Bayern)
15.02.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
16.02.2005 Extra Memmingen (Bayern)
16.02.2005 Spandauer Volksblatt (Berlin)
16.02.2005 Preußenspiegel Nauen (Brandenburg)
16.02.2005 Wochenspiegel Oranienburg (Brandenburg)
19.02.2005 Blickpunkt Potsdam (Brandenburg)
22.02.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
23.02.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
23.02.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)
27.02.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
01.03.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
06.03.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
08.03.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
13.03.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
17.03.2005 Extra Memmingen (Bayern)
31.03.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
31.03.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)
21.1.2005
Verhinderungspflege für Angehörige die Kinder pflegen und
Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
Ist die private Pflegeperson an der Pflege wegen
Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen gehindert, übernimmt
die Pflegeversicherung die Kosten einer Verhinderungspflege
bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.
Wird die Verhinderungspflege von einer
mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten
Grad verwandten oder verschwägerten Pflegeperson oder
von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Pflegeperson
erbracht, übernimmt die Pflegeversicherung einen Betrag
in Höhe des Pflegegeldes nach der jeweiligen Pflegestufe
(Stufe I: 205 € , Stufe II: 410 € , Stufe III: 665 € ).
Darüber hinaus entstandene Aufwendungen, wie z.B. Fahrkosten
oder Verdienstausfall, werden auf Nachweis ebenfalls erstattet.
Insgesamt darf dies einen Betrag von 1.432 € pro
Kalenderjahr nicht übersteigen.
Verwandtschaft
zweiten Grades bedeutet:
Verwandte bis zum 2. Grad: Eltern, Kinder, Geschwister,
Großeltern und Enkelkinder Verschwägerte bis zum 2. Grad:
Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin, Ehegatten
der Enkelkinder, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern,
Stiefkinder, Stiefenkelkinder.
Wird die Verhinderungspflege durch Nachbarn,
Bekannte, entfernte Verwandte / Verschwägerte (ab dem dritten
Grad) oder durch eine professionelle Pflegekräfte, z.B.
ambulante Pflegedienste, durchgeführt, übernimmt
die Pflegeversicherung bis zu 1.432 € je Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens 12
Monaten häuslich gepflegt wurde. Neben der Verhinderungspflege
wird kein Pflegegeld gezahlt.
Die Sachleistungen durch
den Pflegedienst werden dagegen während der Vertretungszeit
in vollem Umfang weitergewährt.
RATSCHLAG:
SPRECHEN SIE IHRE PFLEGEVERSICHERUNG AN OB DIESE IHR AU--PAIR
WÄHREND IHRER EIGENEN VERHINDERUNG ALS VERHINDERUNGSPFLEGE
AKZEPTIERT
13.1.2005
Neue geänderte Taschengeldregelung nun erst ab 1.1.2006
Au-Pairs bekommen erst ab dem 1.1.2006 bedingt durch neue
Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit ein Taschengeld
in Höhe von € 260,- monatlich.
Die Bundesanstalt hat damit die vorhandene
Unsicherheit beendet. Dies gilt für Neuverträge und für
Au-Pairs die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland sind. Die
neuen Musterverträge wurden entsprechend geändert und u.a.
durch diese Neuregelung ergänzt. Die Verträge sind innnerhalb
gesetzlicher Regelungen "verhandelbar". Wir sind
Ihnen gern behilflich bei der Behebung der aufgekommenen
Unsicherheit auch auf Seiten der Au-Pairs.