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Aktuelle News zum Thema Au-pair

News vom
Inhalt
12.9.2006
  Jetzt Reisebustickets Online buchen ... mehr
1.1.2006
  Neue geänderte Taschengeldregelung seit 1.1.2006 ... mehr
31.3.2005
  Hier einmal unsere letztjährigen Anzeigenaktivitäten
(Printmedien), aus dem 1. Quartal 2005 ... mehr
21.1.2005
  Verhinderungspflege für Angehörige die Kinder pflegen und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen ... mehr
13.1.2005
  Neue geänderte Taschengeldregelung nun
erst ab 1.1.2006 ... mehr

 

 

 
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12.9.2006
Jetzt Reisebustickets Online buchen

Unter dem Link www.Tickets.Lasaya.com können jetzt Reisebustickets Online gebucht werden. Dieser Service steht allen offen: Au-pairs, Gastfamilien und dies nicht nur für die Au-pair An- und Abreise sondern für alle verfügbaren Busreisen innerhalb Europas. Bei bestimmte Strecken, z.B. Minsk in den südwesten Deutschlands und zurück sind wir gern behilflich bei der Buchung.

1.1.2006
Neue geänderte Taschengeldregelung seit 1.1.2006

Au-Pairs bekommen seit dem 1.1.2006 bedingt durch neue Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit ein Taschengeld in Höhe von € 260,- monatlich.

Dies gilt für ALLE Au-Pairs, d.h. für Neuverträge und für Au Pairs die schon in Deutschland sind.

31.3.2005
Hier einmal unsere letztjährigen Anzeigenaktivitäten (Printmedien),
aus dem 1. Quartal 2005:

15.01.2005 Memminger Zeitung (Bayern)
20.01.2005 Extra Memmingen (Bayern)
26.01.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
26.01.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)
29.01.2005 Blitz tip - (Hessen / Frankfurt)
29.01.2005 Äppler - (Hessen / Frankfurt)
02.02.2005 Spandauer Volksblatt (Berlin)
02.02.2005 Preußenspiegel Nauen (Brandenburg)
02.02.2005 Wochenspiegel Oranienburg (Brandenburg)
05.02.2005 Blickpunkt Potsdam (Brandenburg)
12.02.2005 Memminger Zeitung (Bayern)
15.02.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
16.02.2005 Extra Memmingen (Bayern)
16.02.2005 Spandauer Volksblatt (Berlin)
16.02.2005 Preußenspiegel Nauen (Brandenburg)
16.02.2005 Wochenspiegel Oranienburg (Brandenburg)
19.02.2005 Blickpunkt Potsdam (Brandenburg)
22.02.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
23.02.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
23.02.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)
27.02.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
01.03.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
06.03.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
08.03.2005 Frankfurter Allgemeine Zeitung (Überregional)
13.03.2005 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Überregional)
17.03.2005 Extra Memmingen (Bayern)
31.03.2005 Extra Illertissen (Baden-Württemberg / Bayern)
31.03.2005 Extra Neu-Ulm (Baden-Württemberg / Bayern)

21.1.2005
Verhinderungspflege für Angehörige die Kinder pflegen und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen
Ist die private Pflegeperson an der Pflege wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Verhinderungspflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.

Wird die Verhinderungspflege von einer mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandten oder verschwägerten Pflegeperson oder von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Pflegeperson erbracht, übernimmt die Pflegeversicherung einen Betrag in Höhe des Pflegegeldes nach der jeweiligen Pflegestufe (Stufe I: 205 € , Stufe II: 410 € , Stufe III: 665 € ). Darüber hinaus entstandene Aufwendungen, wie z.B. Fahrkosten oder Verdienstausfall, werden auf Nachweis ebenfalls erstattet. Insgesamt darf dies einen Betrag von 1.432 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Verwandtschaft zweiten Grades bedeutet:
Verwandte bis zum 2. Grad: Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder Verschwägerte bis zum 2. Grad: Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin, Ehegatten der Enkelkinder, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder.

Wird die Verhinderungspflege durch Nachbarn, Bekannte, entfernte Verwandte / Verschwägerte (ab dem dritten Grad) oder durch eine professionelle Pflegekräfte, z.B. ambulante Pflegedienste, durchgeführt, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 1.432 € je Kalenderjahr. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens 12 Monaten häuslich gepflegt wurde. Neben der Verhinderungspflege wird kein Pflegegeld gezahlt.

Die Sachleistungen durch den Pflegedienst werden dagegen während der Vertretungszeit in vollem Umfang weitergewährt.

RATSCHLAG:
SPRECHEN SIE IHRE PFLEGEVERSICHERUNG AN OB DIESE IHR AU--PAIR WÄHREND IHRER EIGENEN VERHINDERUNG ALS VERHINDERUNGSPFLEGE AKZEPTIERT

13.1.2005
Neue geänderte Taschengeldregelung nun erst ab 1.1.2006

Au-Pairs bekommen erst ab dem 1.1.2006 bedingt durch neue Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit ein Taschengeld in Höhe von € 260,- monatlich.

Die Bundesanstalt hat damit die vorhandene Unsicherheit beendet. Dies gilt für Neuverträge und für Au-Pairs die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland sind. Die neuen Musterverträge wurden entsprechend geändert und u.a. durch diese Neuregelung ergänzt. Die Verträge sind innnerhalb gesetzlicher Regelungen "verhandelbar". Wir sind Ihnen gern behilflich bei der Behebung der aufgekommenen Unsicherheit auch auf Seiten der Au-Pairs.

Stand: 16.9.2006
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